MÜNCHNER BIERBESCHAU
MÜNCHNERBIERBESCHAU

FAQ

Die Gäste unserer historischen Biertouren, die Leser unserer Bücher und viele Bierinteressierte stellen uns immer wieder Fragen rund um das Thema Münchens Bier und seine Brauer. Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir nun einmal zusammengestellt.

 

Ihre gesuchte Antwort ist nicht dabei? Wir sind jederzeit offen für neue Fragen und Anregungen, die Sie uns gerne per eMail zukommen lassen können.

REINHEITSGEBOT

Ist das Bayerische Reinheitsgebot von 1516 wirklich die älteste Verbraucherschutzvorschrift?

 

Laut jüngsten Forschungsergebnissen kann davon ausgegangen werden, dass sowohl in Mesopotamien, als auch in Ägypten bereits seit ca. 4.000 Jahren v. Chr. Bier gebraut wurde. Die entsprechenden Hinweise finden sich neben Abbildungen auf Tontafeln oder Wandhieroglyphen im Gilgamesch-Epos, im Codex Hammurapi oder auf den Ebla-Tafeln.

Heute wird beim Bierbrauen gemalztes Getreide in Wasser eingeweicht, unter Zufügung von Hopfen gekocht und anschließend einem Gärungsprozess mit Hefe unterzogen.

„In Mesopotamien gab es eine Zwischenstufe: Getreide wurde zuerst zu Brot verarbeitet. Zunächst wurde es für zwei bis drei Tage in Wasser eingeweicht. Das Wasser wurde weggeschüttet und das eingeweichte Getreide begann zu keimen. Dabei wurden Enzyme freigesetzt, die Stärke in Zucker umwandelten. In dieser Phase wurde die Keimung durch Röstung oder ganz einfach Erhitzung des Getreides in der nahöstlichen Sonne gestoppt. Dieses Verfahren wird als Mälzen bezeichnet und ist im Grunde genommen auch heute noch der erste Schritt beim Bierbrauen. Anschließend aber wurde das Getreide gemahlen, eventuell mit Gewürzen versehen und zu Brot verarbeitet. Manche Bierexperten vergleichen diesen Backvorgang mit dem modernen Röstverfahren des Malzes in Trockenöfen, wo die trockene Hitze Schimmelwachstum verhindert und die Bildung von Enzymen unterstützt. Sobald die Brotlaibe zerkleinert und in einem mit Wasser gefüllten Fass eingeweicht waren, setzte der Gärungsprozess ein. Nach mehreren Tagen tropfte eine süße Flüssigkeit durch Löcher im Fassboden in ein anderes Gefäß. Dort gärte es noch einige Tage weiter, während der Alkoholgehalt stieg. Et voilà! Bier war entstanden.“ (Doug Grenner, „Spät kam das Bier in das Land Israel“. Historische Brautraditionen im Nahen Osten. Seite 12 in: Lilian Harlander, Bernhard Purin (Hg.), Bier ist der Wein dieses Landes. Jüdische Braugeschichten. © 2016 Jüdisches Museum München)

Der Produktionsprozess im alten Mesopotamien und Ägypten unterschied sich also deutlich von dem des Bieres, das später in Bayern gebraut wurde. Während die Produktionsvorschriften aus dem mesopotamischen und ägyptischen Altertum keine Anwendung mehr in der Jetztzeit finden, besitzt das sogenannte Bayerische Reinheitsgebot, das in der ersten Landesordnung für das wiedervereinigte Gesamtherzogtum Bayern von 1516 enthalten ist, noch heute seine Gültigkeit und findet im Braugewerbe Anwendung. Daher kann mit Fug und Recht vom ältesten Verbraucherschutzgesetz der Welt gesprochen werden, da es bis heute noch gültig ist. (Es ist ja auch allgemein so, dass mit dem „ältesten“ (Haus einer Stadt z.B.) das älteste noch existierende gemeint ist, nicht das älteste jemals erbaute.)

Seit wann existiert die Bezeichnung „Reinheitsgebot“?

 

Die Bezeichnung „Reinheitsgebot“ wird erstmals am 4. März 1918 in einem Sitzungsprotokoll des bayerischen Landtags erwähnt. Davor handelte es sich um von den Magistraten der Städte oder von Herzögen erlassene Verbraucherschutz- bzw. Produktionsvorschriften zum Bier, die in Form von Brauordnungen oder – wie 1493 in Landshut für das Teilherzogtum Niederbayern und 1516 in Ingolstadt für das wiedervereinigte Gesamtherzogtum Bayern – Landesordnungen niedergelegt wurden. Dabei waren die qualitätssichernden Maßnahmen oftmals Bestandteil eines ganzen Kataloges von Verordnungen zum Brauwesen, angefangen beim obrigkeitlich festgesetzten Biersatz, also dem Bierpreis, Vorschriften zum Braugewerbe, zu Ausbildungsanforderungen, zu Zutrittsregelungen zum Braugewerbe - und eben auch zum Produkt und seiner Herstellung an sich samt klarer Definition der für die Herstellung erlaubten Zutaten.

OBER-/UNTERGÄRIG

Zum Wechsel von der ober- zur untergärigen Brauweise in Bayern und München

 

Dietmar Reichl, Vorsitzender des kulturhistorischen Vereins Feldmoching auf dem Gfild e.V., schreibt im Jahre 2006 in einem Begleitheft zu einer Ausstellung zum Thema Bier, dass bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts obergäriges Bier weit verbreitet war, aber mit einem heutigen Weißbier nicht viel gemein hatte. Bis 1480 gab es in München ausschließlich die obergärige Brauweise, bis durch böhmische Brauknechte die untergärige Braukunst nach München gebracht wurde. Die Umstellung der Produktionsweise wurde z.T. sogar durch amtliche Anordnung erzwungen, da untergäriges Bier länger haltbar war. Ein amtliches Brauverbot während des Sommers aus dem Jahr 1510 ist ein klarer Anhaltspunkt dafür, dass Anfang des 16. Jhdts. sich die untergärige Brauweise durchgesetzt hatte.

Verschiedene Wissenschaftler und Historiker (z.B. Karl Gattinger, Karin Hackel-Stehr, Alfons Jehle, Dietmar Reichl, Benno Sailer, Erich Stahleder) haben sich mit der Frage beschäftigt, seit wann sich in München die untergärige Brauweise durchgesetzt hat. Fündig werden sie vor allem bei dem in einem Band des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Äußeres Archiv 1137) ausführlich dokumentierten sogenannten Bäckerstreit (1481-1517) zwischen den Bäckern und Brauern in München.

Die Bäcker waren verpflichtet, den Brauern die für das Backen benötigte Hefe abzunehmen. In einem Ratsprotokolleintrag aus dem Jahre 1481 wird das erste Mal von Unstimmigkeiten zwischen Bäckern und Brauern berichtet. Der Rat erklärte, „dass die Brauer und Bäcker wegen der Hefe zu ihm gekommen seien, und er habe daraufhin beschlossen, dass die Bierbrauer die Hefe mit ‚halbem Teig‘ den Bäckern geben sollen; die Bäcker sollen den Brauern dafür Geld und kein Brot überlassen“.

Konkreter wird der Anlass dieser Unstimmigkeiten in einer Verordnung Herzog Albrechts aus dem Jahr 1500 benannt. Der Herzog führt aus, „dass zwischen seinen Lehensleuten den Brauern und dem Handwerk der Bäcker „Irrungen“ bestünden, da die Bäcker sich die Hefe nicht von den Brauern beschaffen, sondern sie selbst herstellen wollen“. Nach einem Verhör beider Parteien kam der Herzog zu folgendem Ergebnis: „Die Prüfung des alten Rechtes und der Gewohnheit habe ergeben, dass die Brauer den Bäckern schon immer die Hefe liefern. (…) Den Bäckern ist verboten, die Hefe selbst zuzubereiten, sie müssen sie vom Brauamt beziehen. Die Brauer dürfen nur gute Hefe verkaufen und haben auf ihre Kosten einen gemeinsamen Keller einzurichten, wo sie die unterschiedliche Hefe getrennt lagern müssen“.

Warum verstießen die Bäcker gegen geltendes Recht und wollten die Hefe selbst herstellen? Ganz offensichtlich veranlasste die Qualität der von den Brauern gelieferten Hefe die Bäcker zu diesem Schritt. Dies hängt mit der Produktionsweise des Bieres zusammen, die sich seit dem Ende des 15. Jahrhunderts geändert hatte. Die nächste Entscheidung des Herzogs zum Bäcker-Brauer-Streit bestätigt dies. Im Jahre 1508 nahm Herzog Wilhelm in seinem Erlass Bezug auf den seines Vorgängers Albrecht, da wieder „Zwietracht“ zwischen den Bäckern und Brauern wegen der Hefe aufgetreten waren. Seine daraufhin erteilte Anordnung umfasst einige interessante Punkte zur Brauweise: „Die Brauer sollen von ‚gärigem Bier‘ Hefe in die Keller bringen und diese nicht mit der des ‚behemischen* Bieres‘ mischen. Die Hefebeschau obliege vier Beschauern, zwei Ratsherren und je einem Bäcker und Brauer. Die Brauer sollen bei Strafe den Bäckern keine schlechte Hefe liefern, die Bäcker dagegen dürfen die Hefe nicht selbst zubereiten“.

Diese Quelle spricht erstmals eindeutig aus, das bei der Auseinandersetzung zwischen Bäckern und Brauern die Qualität der Hefe, die von der Biersorte abhängt, eine entscheidende Rolle spielt. Für die Brauer war das Gärverhalten der Hefe bei der Produktion von untergärig gebrautem Bier mit hohem Hopfenanteil (* Pilsener Brauart aus dem Böhmischen = „behemischen“) wichtig, den Bäckern aber die treibende Wirkung der Hefe beim Backprozess. Dafür war die obergärige Hefe, die bei höheren Temperaturen arbeitet, besser geeignet. Mischten die Brauer nun die beiden Hefetypen oder verkauften den Bäckern die beim untergärigen Brauprozess verwendete Hefe zum Brotbacken, führte das zu schlechteren Backergebnissen und damit zu verschlechterter Brotqualität.

Der endgültige Schlichtungsentscheid der Herzöge Ludwig und Wilhelm aus dem Jahre 1517 verdeutlicht noch einmal die Problematik. Die Herzöge schränkten nun das Hefeherstellungsprivileg der Brauer ein und gestatteten den Bäckern, in der Zeit von Georgi (23. April) bis Bartholomäi (24.8.), also in den Sommermonaten, die Hefe selbst zuzubereiten. Den Brauern schrieben die Herzöge aber vor, das Brauen des Sommerbieres bis Ostern zu beenden.

Obwohl in der Landesverordnung von 1516 für das Brauen die Zeit von Michaeli (29.9.) bis Georgi (23.4.) vorgeschrieben worden war, hielten sich die Brauer offensichtlich nicht immer daran und brauten auch im Sommer. Im Jahre 1539, am 27. März, entstand wohl die letzte große herzogliche Brauordnung: „Die Brauer müssen aber die Stadt bis auf Michaelis mit gutem „Märzenbier“ versorgen und dürfen nach St. Georgentag über den Sommer kein Bier bereiten. Deswegen müssen sie dann die Braupfannen verschließen und versiegeln lassen.“ Weiter erlaubte diese Vorschrift nur „gerst, guetten hopffen, … wasser … und hepffen, einen rechten sutt und kielung geben, auch die untergier geben.“ Erstmals ist hier also klar von Hefe bei untergäriger Brauart die Rede.

Diese Bestimmung gibt wie schon die herzogliche von 1517 zu erkennen, dass in München für den Sommer nur noch untergäriges Bier hergestellt werden sollte; die Bezeichnung „Märzenbier“ und auch die angegebene Brauzeit sprechen klar für diese Auslegung.

Dass in München die untergärige Brauweise erst in den 1840er Jahren mit der Natureiskühlung und später der Kältemaschinen eingeführt worden sein sollte, wie zuweilen behauptet wird, ist daher ein Widerspruch in sich. Wozu sollte ein Sommersudverbot eingeführt und Bier für den Sommer auf Vorrat eingebraut worden sein, wenn weiter obergärig hätte gebraut werden dürfen? Obergärig konnte man ja das ganze Jahr hindurch brauen, weil die obergärige Hefe bei Zimmertemperatur zwischen 15 und 20° C am besten arbeitet. Allerdings hatte dieses obergärig gebraute Bier gegenüber dem untergärig gebrauten einen klaren Nachteil: Es verdarb viel schneller und musste daher relativ zeitnah nach der Herstellung verkonsumiert werden. Dieses Bier eignete sich also von vornherein schon nicht zur Einlagerung während der Sommermonate. Das Sommersudverbot erscheint nur im Zusammenhang mit der untergärigen Brauweise sinnvoll, denn die untergärige Hefe arbeitet am besten bei Temperaturen von 6 bis 8° C und genau aus diesem Grund konnte im Sommer kein untergäriges Bier gebraut werden. Erst mit Erfindung der Kältemaschinen konnte dann auch während der Sommermonate untergärig gebraut werden.

Das Münchner Reinheitsgebot von 1487 und auch das Bayerische Reinheitsgebot von 1516 entstanden während einer Phase des Umbruchs im Hinblick auf die Produktionsweise des Bieres. Daher bestand ganz offensichtlich auch die Notwendigkeit, diese Vorschriften im Laufe der Jahre bis 1539 entsprechend zu präzisieren und deren Durchsetzung auch verschärfter einzufordern.

EISKÜHLUNG - NATUR- UND KUNSTEIS

Natureiskühlung

 

Mit dem Einbringen von Natureis in die Bierlagerkeller (ca. seit den 1830er Jahren) erreichten die Münchner Brauer eine konstante Lufttemperatur von ca. 6° C in den Sommerbierlagerkellern, was eine zuverlässigere Kühlung des eingelagerten Märzenbieres während der heißen Sommermonate garantierte.

 

Carl von Lindes Kältemaschine

 

Aber erst die Kältemaschinen Carl von Lindes, die er gemeinsam mit Gabriel Sedlmayr d.J. speziell für den Einsatz in den Großbrauereien entwickelt hatte (der erste Prototyp kam 1873 in der Spatenbrauerei in München zum Einsatz), ermöglichten es den Brauern dann, ganzjährig untergäriges Bier zu brauen. Das Sommersudverbot wurde im Oktober 1865 versuchsweise aufgehoben, aber erst ca. zwanzig Jahre später wurde dann vollständig auf die Sommerpause verzichtet. Die anderen Münchner Brauer vertrauten der neuen Kältetechnik wohl nicht von Anfang an und vorbehaltlos.

WEIN UND BIER

Weinland Bayern, Bierstadt München

 

Alfons Jehle schreibt 1948 in seinem Buch „Das Bier in Bayern“, dass Bayern schon unter den Römern Bierland war. Wein beschränkte sich vorwiegend auf Italien, während im römischen Reich z.B. mit Babylonien und Ägypten ausgesprochene Bierländer vorkamen. Die Braukunst war auch im Konkurrenzstaat Karthago verbreitet, somit wurde also an der gesamten afrikanischen Nordküste Bier getrunken, das die Straße von Gibraltar übersprang und Spanien erreichte (keltische Iberer, Quelle: Plinius). Auch die keltischen Gallier tranken Bier zu Zeiten Cäsars. Für Rätien gibt es keine eigenen Quellen, da aber die Kelten im Allgemeinen Biertrinker waren, so wohl auch die ersten Altbayern. Plinius d.Ä. (Mitte 1. Jhdt.) führte aus, dass „den abendländischen Völkern ein Getränk eigen sei, aus eingeweichtem Getreide auf verschiedenerlei Art und Weise hergestellt, das in Gallien und Spanien jeweils andere Namen führt, aber in seiner Art immer wieder das gleiche sei. In Spanien seien diese Getränke überdies schon sehr alt.“ Dass es sich dabei um Bier handelt, steht außer Frage. Eine weitere Quelle ist der griechische Arzt Dioskurides Pedanios (Mitte 1. Jhdt.). Dieser nennt die Keltenländer Spanien und Britannien ausdrücklich alte Bierländer. Ammianus Marcellinus (5. Jhdt.) kämpfte unter Kaiser Julian Apostata gegen die Alemannen. Er bestätigt ebenfalls die Brautätigkeit der Kelten.

Auch im Mittelalter ist das Bierbrauen in Bayern weiterhin verbreitet, bei Ausgrabungen fand man zahlreiche Gefäße, die Bierreste aus Weizen oder Gerste enthielten. Beim Brauprozess wurde Gersten- oder Emmerkorn von Spelzen befreit, dann angefeuchtet und zum Keimen gebracht. Das Grünmalz wurde zerstampft und mit Wasser durchgeknetet, wodurch man eine Maische erhielt. Diese wurde auf ca. 60° erhitzt (evtl. haben die Germanen aber auch wie die Ägypter Bierbrote hergestellt, angeröstet und daraus die Maische zubereitet). Die Hefe stammte von Sauerteig oder alten Bieren. Nach der Gärung war das Bier trinkreif, eine Lagerung war nicht üblich. Auch, wenn noch kein Hopfen verwendet wurde (erste Aufzeichnungen über Hopfenvorkommen und -verwendung in Bayern erst im 9. Jh.), sondern Heidel- und Moosbeeren, Gerbermyrthe, Eschenblätter, Gagel, Sumpfporst und Fichtennadeln beigegeben wurden, kann man das so entstandene Getränk durchaus als Bier bezeichnen.

Als ersten Fortschritt kann man die Trocknung des Grünmalzes auf primitiven Darren betrachten, auch wurden bereits Gärkeller angelegt. Brauen war damals wie das Brotbacken reine Frauensache. Dem Backhaus war ein Brauhaus angegliedert, von den Römern als camba bezeichnet (davon leite sich der Name Gambrinus ab, ebenso der Name Campodunum, heute Kempten). Backen und Brauen gehörten so sehr zu den Selbstverständlichkeiten des Lebens, dass darüber nichts geschrieben wurde. Es gibt nur wenige Dokumente wie z.B. die Lex Bajuwariorum, in denen festgehalten ist, dass die unfreien Bauern auch Bier als Abgabe an die Herrschaften abliefern mussten.

Die Wende vom Bier- zum Weinkonsum kam im Spätmittelalter. Durch den allgemein zunehmenden Wohlstand trat mehr und mehr der Wein an Stelle des Biers als Volksgetränk. Wein wurde in der Hallertau, an den Isarhöhen (Name Weinzierl in Niederbayern) und anderswo angepflanzt. Außerdem wurden Weine aus Südtirol, Ungarn, dem Rheinland und Franken importiert. Wein stand somit in genügender Menge, bester Qualität und billig zur Verfügung. Die Bierproduktion blieb dagegen auf primitivem Niveau stehen.

Ludwig II. verlegte 1255 die Residenz nach München und ließ im Jahre 1260 ein Bräuhauses im Alten Hof (am Pfisterbach) einrichten. Wie im Fürstbischofstum Freising ging der Bierkonsum am Münchner Hof zugunsten des Weins stetig zurück, so dass das Bräuhaus in der Herzogsresidenz im Alten Hof aufgegeben wurde. Den geringen Restbedarf deckte man von einzelnen Münchner Brauern. Deshalb war später 1589 eine Neugründung des Hofbräuhauses im Alten Hof notwendig. Die Entwicklung des Brauens in den neu gegründeten Städten des 11.-13. Jhdts. ist nicht belegbar. Vermutlich gab es zunächst ein allgemeines Hausbraurecht. Bald entwickelten sich aber Spezialisten, sogenannte „prewmaister“ (1368 prewmaister Oertl in der Neuhausergasse, in der hinteren Schwabinger Gasse Marquart und Wölfel, in der Graggenau Witwe eines Braumeisters und die prewmaister Sigel und Rüdel, 1383 Braumeister Erhart in der Löwengrube). Brauereien seien deshalb im Mittelalter nicht gegründet worden, sondern hätten sich von den ersten Anfängen der Häuser aus sich selbst entwickelt. Durch die Zunahme des Handelsverkehrs mit der Notwendigkeit zur Beherbergung von Gästen entwickelten sich zwangsläufig aus Tafernen, die den Haustrunk auf immer mehr Personen ausdehnen mussten, Brauereien. Aus Schankwirten wurden so Brauer. In der Folge entwickelte sich das Braulehen, also die Berechtigung zum Brauen, das erstmals im 14. Jhdt. dokumentiert ist. Wer belehnt wurde, durfte den Brauerberuf ausüben, er hatte ein „Bräuamt“.

Durch den durch die beiden kleinen Eiszeiten im 16. Jahrhundert ausgelösten Klimawandel war dann auch kein Weinanbau in Bayern mehr möglich, das Bier setzte sich zunehmend als das Alltagsgetränk, vor allem des kleinen Mannes, durch.

BIERKONSUM

Pro-Kopf-Verbrauch

 

Die romantische Begeisterung für das Mittelalter führte zu Beginn des 19. Jhdts. zusammen mit der nationalen Vormärzbewegung zu einer Wiederentdeckung altdeutscher Trinkkulturen und zur Ausbildung eines bürgerlichen Kneipmilieus. Öffentlicher Genuss von Alkohol war nicht mehr verpönt, kräftiges Zechen in geselliger Runder wurde gesellschaftsfähig. Bier entwickelt sich als historisches Volksgetränk zu dem deutschen Nationalgetränk (Alexander Lips 1832). In den Trinkritualen der nach nationaler Einheit trachtenden Burschenschaften spielte das demokratische Bier eine große Rolle.

Fritz Trefz schrieb 1899 über die Münchner Wirtshäuser, sie seien „Hauptbezugsquellen der Münchner Familien für das Bier, der Sammelpunkt der nicht verheirateten männlichen Bevölkerung zur Mittagszeit und der Mittelpunkt des sozialen Lebens“.

Verschiedene Historiker haben sich der Frage des Pro-Kopf-Verbrauchs an Bier in München gewidmet, der dort im Vergleich zum bayerischen und deutschen Durchschnitt immer wesentlich höher gelegen war.

 

Pro-Kopf-Verbrauch an Bier in München (Liter pro Jahr)

Jahr Pro-Kopf-
Verbrauch
Einwohner Anmerkungen  
1810er bis
1820er
> 800 l k.A. Oberbayern 211 l
Bayern gesamt 146 l
 
1830 k.A. 78411    
1840 k.A. 113864    
1850 k.A. 127819    
1860 535 l 148759    
1870 554 l 169639 1875 Ingolstadt ca. 1000 l  
1880 463 l 230023    
1888 505 l k.A.    
1889 525 l k.A.    
1890 407 l 349024    
1891 416 l 357000    
1892 427 l 372000    
1893 408 l 385000    
1894 394 l 393000    
1895 418 l 407307    
1896 404 l 412000    
1897 400 l 424000    
1900 333 l 500000    

Quellen: Benno Sailer; Christian Schäder; Fritz Trefz (vmtl. nur Braunbier); Wolfgang Behringer

Im Vergleich zu diesen Zahlen der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch an Bier in Deutschland: 1919: 117,5 l/EW, 1995: 140 l/EW (in Bayern: 230 l/EW).

Der Pro-Kopf-Verbrauch reduzierte sich von 1820 bis 1920 auf den Tiefststand von 128 Litern. Die beginnende Abstinenzbewegung forderte auch in München im Hinblick auf den Bierkonsum ihren Tribut. In den 1920er Jahren waren es wieder 200 l, wie heute.

KLOSTERBRAUEREIEN

Klosterbrauereien - älteste Brauereien der Welt?

 

Lange Zeit galt es als unverbrüchliche Tatsache, dass Weihenstephan, Benediktbeuren und Weltenburg die ältesten Klosterbrauereien der Welt seien, deren Brauprivilegien aus dem 11. Jahrhundert datieren (1040, 1048, 1050). Dem akribischen Forscher Bodo Uhl ist es zu verdanken, dass die Urkunde, die das Brauprivileg des Klosters Weihenstephan auf das Jahr 1040 datiert, zwischenzeitlich als Fälschung des 17. Jahrhunderts entlarvt werden konnte.

Für die Klöster bestand, darin sind sich mittlerweile viele Historiker und Forscher einig, gar keine Notwendigkeit für eine eigene Brautätigkeit, trotz der benediktinischen Verpflichtung zur Selbstversorgung. Im Feudalsystem des Mittelalters waren die abgabepflichtigen Bauern im Einzugsbereich eines Klosters zu Frondiensten verpflichtet. Von diesen konnten sie sich durch die Lieferung von Vieh und Feldfrüchten befreien. Zu letzteren wurde auch das auf den Höfen selbst gebraute Bier gezählt. Erst, als diese Naturalabgaben im 13. und 14. Jahrhundert zunehmend in Geldleistungen umgewandelt wurden, lassen sich die frühesten Klosterbrauereien zweifelsfrei nachweisen. Die Angaben zum Beispiel des Klosters Weihenstephan bei Freising in der Nähe von München, mit Gründung im Jahre 1040 die „älteste Brauerei der Welt“ zu sein, beruhen wie erwähnt auf einer nachweislich gefälschten Urkunde. Zu jener Zeit versuchten die Mönche, sich durch den „Nachweis“ jahrhundertealter Brautraditionen gewinnbringende Privilegien zu sichern. Hauptziel der Fälschung war dabei nicht der Nachweis einer möglichst alten Braustätte des Klosters, sondern die Herstellung eines Belegs für das illimitierte Brau- und Schankrecht im Kloster selbst.

Druckversion | Sitemap
© Astrid Assél und Dr. Christian Huber
Impressum

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.

Bierbotschafter

Die MÜNCHNER BIERBESCHAU und MBEM in gemeinsamer Mission für ein Münchner Bier- und Erlebnismuseum!

Sie sind auf der Suche nach einer besonderen Geschenk-Idee?

Mit einem Gutschein für eine historische Biertour liegen Sie immer goldrichtig!

Buchladen

Wir liefern unsere Bücher portofrei, handsigniert und auf Wunsch auch mit Ihrer ganz persönlichen Widmung.